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Und Ihr seid wirklich als gemeinnützig anerkannt?

Ja, das sind wir. Sowohl unser Philistriertenverband als auch der Verein Studentenwohnheim, der für die Verwaltung unseres Hauses zuständig ist, sind eingetragene, gemeinnützige Vereine - und dadurch eben verpflichtet,"der Allgemeinheit nützlich" zu sein. Davon, dass es die Blauen Sänger gibt, sollen auch andere Menschen profitieren, die nicht Blaue Sänger sind, z.B. durch kostenlose Konzerte oder Theateraufführungen oder anderes Engagement unserer Mitglieder.

Dass unsere Aktivitas kein eingetragener Verein ist, liegt vor allem daran, dass hier der Vorstand jedes Semester neu gewählt wird. Und wir müssten dann jedes halbe Jahr die sich ergebenen Änderungen über einen Notar ins Vereinsregister eintragen lassen. Und das ist weder finanziell noch inhaltlich nicht sinnvoll.

Warum wir "gemeinnützig", also "nützlich für die Allgemeinheit" sind, ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen. In § 2 der Satzung des Philistriertenverbandes heißt es z.B. über den Vereinszweck:

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklich durch die musische Förderung von Studierenden der Georg-August-Universität  insbesondere in der Pflege der Musik, nach Möglichkeit des Theaters und der Beschäftigung mit Fragen des geistigen und kulturellen Lebens auf der Grundlage dauerhafter menschlicher Bindungen und persönlicher Freundschaften.

(3) Zur Erfüllung seiner gemeinnützigen Zwecke unterhält der Verein in Göttingen, Düstere-Eichen-Weg 26, unter anderem ein Studentenwohnheim, das Studierenden Unterkunfts-, Arbeits-, Aufführungs- und Aufenthaltsräume, die Möglichkeit aktiver Musikausübung sowie weiterer musischer und geistiger Aktivitäten bietet.

 
Und dass wir das mit der Kulturförderung auch wirklich ernst meinen und "das Ganze hier" nicht aus ideologischem Eigeninteresse betreiben, sieht man gut an § 11 der Satzung des PhV, denn das Vermögen, das wir erworben und erwirtschaftet haben (z.B. in Form unseres Hauses), fließt am Ende eben nicht in unsere Hände, sondern die der Georg-August-Universität:

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der vom Philistriertenverband verfolgten steuerbegünstigten Zwecke  fällt das Vermögen des Vereins an die Universität Göttingen mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Förderung von Studentinnen und Studenten  auf dem Gebiet von Kunst und Kultur und insbesondere der Musik zu verwenden.

Ähnlich sieht es auch im Verein Studentenwohnheim der Blauen Sänger aus. Hier steht in § 8 der Satzung u. a.:

(3) Bei einer Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die verwendung des Vereinsvermögens mit Stimmenmehrheit. Das Vereinsvermögen ist für satzungsmäßige Zwecke gemeinnütziger Organisationen zu verwenden. Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zur Verwendung für die Studentenhilfe.

Damit sollte eigentlich jetzt klar sein, warum die Blauen Sänger tatsächlich "für die Allgemeinheit nützlich" sind.